Auftragsverarbeitung
Vertragsvorlage gemäß Art. 28 DSGVO · Stand Juni 2026
Dies ist die Vorlage des Auftragsverarbeitungsvertrags, den KIT mit jedem Hosting-, KI- oder Wartungskunden abschließt, sobald in seinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet werden. „Verantwortlicher" ist der jeweilige Auftraggeber (Kunde), „Auftragsverarbeiter" ist Ahmed Kamal El Din, Kamal Interactive Technology. Eine unterzeichnete Fassung erhältst du auf Anfrage an office@kamalkit.at.
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere Hosting, Betrieb, Wartung und Integration lokaler KI) erforderlich ist. Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags.
2. Art, Zweck und Umfang
Gegenstand der Verarbeitung sind jene personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der von KIT betriebenen Systeme speichert oder verarbeiten lässt. Typischerweise umfasst dies:
- Datenarten: Stamm- und Kontaktdaten, Inhalts- und Nutzungsdaten, Kommunikationsdaten.
- Kategorien betroffener Personen: Kunden, Interessenten, Nutzer und Beschäftigte des Verantwortlichen.
- Zweck: Bereitstellung, Betrieb und Wartung der vereinbarten digitalen Lösung.
3. Weisungsbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich einer Übermittlung in Drittländer. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen darauf hin.
4. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere folgende Maßnahmen:
- Betrieb in Rechenzentren innerhalb der EU mit physischem Zutrittsschutz.
- Zugangskontrolle durch individuelle Benutzerkonten, sichere Passwörter mit Hashing sowie Schlüssel- oder Token-basierte Anmeldung.
- Zugriffskontrolle nach dem Prinzip der minimalen Rechtevergabe.
- Verschlüsselte Übertragung über TLS (HTTPS) und, wo möglich, Verschlüsselung gespeicherter Daten.
- Regelmäßige Datensicherungen sowie Monitoring der Verfügbarkeit.
- Zeitnahe Sicherheitsaktualisierungen der eingesetzten Systeme.
- Trennung der Daten verschiedener Auftraggeber (Mandantentrennung).
- Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
6. Sub-Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern allgemein zu. Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt dem Verantwortlichen die Möglichkeit zum Einspruch ein. Er verpflichtet jeden Sub-Auftragsverarbeiter zu denselben Datenschutzpflichten. Eingesetzt wird derzeit:
- Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland (Hosting und Rechenzentrumsbetrieb).
7. Unterstützung des Verantwortlichen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
8. Meldung von Verletzungen
Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet er dies dem Verantwortlichen unverzüglich und unterstützt bei der Aufklärung.
9. Löschung und Rückgabe
Nach Abschluss der Leistung löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
10. Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags und der AGB ergänzend. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.