Auftragsverarbeitung

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere Hosting, Betrieb, Wartung und Integration lokaler KI) erforderlich ist. Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags.

2. Art, Zweck und Umfang

Gegenstand der Verarbeitung sind jene personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche im Rahmen der von KIT betriebenen Systeme speichert oder verarbeiten lässt. Typischerweise umfasst dies:

3. Weisungsbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch hinsichtlich einer Übermittlung in Drittländer. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen darauf hin.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter trifft insbesondere folgende Maßnahmen:

6. Sub-Auftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern allgemein zu. Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt dem Verantwortlichen die Möglichkeit zum Einspruch ein. Er verpflichtet jeden Sub-Auftragsverarbeiter zu denselben Datenschutzpflichten. Eingesetzt wird derzeit:

7. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.

8. Meldung von Verletzungen

Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, meldet er dies dem Verantwortlichen unverzüglich und unterstützt bei der Aufklärung.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Abschluss der Leistung löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

10. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags und der AGB ergänzend. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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